Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe

Betriebshaftpflicht für Ihr Bewachungsgewerbe günstig versichern

Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe

Unternehmen in der Bewachungsbranche benötigen eine spezielle Betriebshaftpflicht Versicherung. Die sogenannte Bewachungshaftpflicht wird den Mindestanforderungen gerecht, die entsprechend 34a GewO bzw. §14 BewV für die Ausübung des Gewerbes vorgeschrieben sind.

Die Betriebshaftpflicht wird Bewachungsgewerbe Betrieben als Pflichtversicherung zur Gewerbeanmeldung vorgegeben. Weil es aber nicht ganz leicht ist, die für sich beste Betriebshaftpflicht für Ihr Bewachungsgewerbe zu finden, stehen wir als Versicherungsmakler gerne als objektive Unterstützung mit Rat und Tat beim Betriebshaftpflicht Vergleich zur Seite.

Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam die Betriebshaftpflicht für Ihr Bewachungsgewerbe optimieren und Sie auch in Zukunft umfangreich und vor allem bezahlbar vor Haftpflichtschäden geschützt sind.

Welche Leistungen aus der Betriebshaftpflicht Bewachungsunternehmen erwarten können

Die Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe (Bewachungshaftpflicht) übernimmt mehrere Leistungen. Zum Einen prüft die Bewachungshaftpflichtversicherung, ob Sie überhaupt haftbar gemacht werden können. Das bedeutet, dass die Bewachungshaftpflichtversicherung prüft und zum anderen dann auch ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen von Ihnen abwendet – notfalls vor Gericht. Ihnen entstehen dadurch natürlich keinerlei weitere Kosten. Diese Funktion nennt man auch „passive Rechtsschutzfunktion“.

Stellt sich heraus, dass die Schadenersatzforderungen, die an Sie heran getragen werden, gerechtfertigt sind, so übernimmt die Bewachungshaftpflichtversicherung diese Kosten und befriedigt die Ansprüche der geschädigten Dritten Person.

Sie können hier sehen, wie umfangreich die Betriebshaftpflicht Bewachungsunternehmen schützt. Nicht alleine deshalb, weil es sich um eine Pflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe handelt sollten Sie sich mit einer Betriebshaftpflicht absichern. Auch wer keine Vorgaben zur Gewerbeanmeldung zu erfüllen hat, z.B. klassische Detektive, ist gut beraten eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe: Wer kann sich versichern?

Versichern in der Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsgewerbe können sich vor allem Bewachungsunternehmen nach §34a GewO (auch mit Schusswaffen oder Wachhund), Detektive und Kaufhausdetektive oder Security, die im Bereich Objektschutz, Bewachung oder Personenschutz tätig sind.

Objektschutz / WerkschutzPersonenschutz (bewaffnet / unbewaffnet) / Personenbewachung
Geld- und WerttransporteAlarmaufschaltung
RevierdienstBrandschutz
Veranstaltungsservice (Konzerte, Diskotheken, uvm.)Ordnerdienst / Absperrdienst
SicherheitsdienstDetektiv (Privat-, Kaufhaus- und Wirtschaftsdetektive)
DoormenBaustellenbewachung
Bewachung v. BundesliegenschaftenBewachung v. Asylheimen
Bewachung LEA (Landeserstaufnahmeeinrichtung) für FlüchtlingeWeitere auf Anfrage

In welchem Umfang schützt die Betriebshaftpflicht Bewachungsunternehmen

Die Versicherungssumme wird in der Betriebshaftpflicht Bewachungsunternehmen vom Gesetzgeber vorgeschrieben (Pflichtversicherung). Dieser orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben zur Anmeldung eines Gewerbes nach §34a GewO und den sich aus §14 BewachV ergebenden Versicherungssummen.

Weil es immer wieder auch vorkommt, dass Bewachungsunternehmen höhere Versicherungssummen in der Betriebshaftpflicht Bewachungsgewerbe vorgeschrieben bekommen, kann die Versicherungssumme in der Bewachungshaftpflicht selbstverständlich erhöht werden. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden. Auch die Versicherungssumme für das Abhandenkommen von bewachten Sachen, Schlüssel- / Codekarten oder Vermögensschäden kann gegen Mehrbeitrag erhöht werden.

Wer also von Seiten seiner Auftraggeber (Bsp. Kaufland, Securitas, o.ä.) andere Anforderungen hat oder gar von sich aus sich höher versichern möchte, kann oder gar muss dies natürlich tun. Auch hierfür bieten wir passende Lösungen für Ihr Bewachungsunternehmen an.