FAQ – Häufige Fragen

Allgemeine Informationen zur Bewachungshaftpflicht

Abschluss einer Bewachungshaftpflicht

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Bewachungshaftpflicht stellen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder ein Angebot benötigen, rufen Sie uns gerne an. Alternativ senden Sie uns eine Angebotsanfrage.

Brauche ich eine Bewachungshaftpflicht?

Ja. Die Berufshaftpflicht ist für das Bewachungsgewerbe eine Pflichtversicherung. Wer eine Sicherheitsfirma gründen will, muss den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erbringen.

Konkret steht dazu in der Gewerbeordnung (Auszug Stand 01.06.2019): „Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn (…) 4. der Antragsteller den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht erbringt.“

Wie hoch muss ich mich versichern?

Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich aus §14 BewachV (Stand: 2019). Die Mindestversicherungssumme beträgt in der Bewachungshaftpflicht je Schadensereignis für Personenschäden 1.000.000 Euro. Für Sachschäden sind es 250.000 Euro und für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro. Reine Vermögensschäden müssen mit 12.500 Euro versichert sein.

Für eine ausreichende Absicherung empfehlen wir allerdings eine höhere Absicherung. Mindestens 3 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden und mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden.

Auf Anfrage lassen sich diese Summen individuell anpassen, wenn Sie noch höhere Versicherungssummen brauchen.

Haftpflichtversicherung wird gekündigt

Wird die Haftpflichtversicherung gekündigt, informiert der Versicherer die zuständige Behörde. Das Versicherungsunternehmen ist sogar verpflichtet, der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, wenn der Versicherungsvertrag beendet wird (§15 BewachV).

Die Folge ist ein Ausübungsverbot für Ihren Betrieb, weil Sie ohne Haftpflichtversicherung das Bewachungsgewerbe nicht ausüben dürfen (Pflichtversicherung). Auch die Zwangsabmeldung durch die Zulassungsbehörde ist eine mögliche Variante.

Wer kann sich versichern?

Versicherbar in der Betriebshaftpflicht für Bewachungsgewerbe sind Bewachungsunternehmen nach §34a GewO (auch mit Schusswaffen oder Wachhund), Detektive und natürlich auch Kaufhausdetektive oder Security, die im Bereich Objektschutz, Bewachung oder Personenschutz tätig sind und eine entsprechende Pflichtversicherung nachweisen müssen.