FAQ beim Abschluss einer Bewachungshaftpflicht

Häufige Fragen

FAQ zur Bewachungshaftpflicht

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Abschluss einer Betriebshaftpflicht für das Bewachungsgewerbe. Weitere Fragen? Rufen Sie uns an oder fordern Sie direkt ein Angebot an.

Brauche ich als Bewachungsunternehmer eine Haftpflichtversicherung? +
Ja. Die Betriebshaftpflicht ist für das Bewachungsgewerbe eine Pflichtversicherung nach § 34a GewO. Wer eine Sicherheitsfirma gründen will, muss den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung erbringen. Die Gewerbeordnung schreibt konkret vor: „Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht erbringt.“ Ohne diesen Nachweis erteilt das Ordnungsamt keine Gewerbezulassung. Mehr zur Gewerbeanmeldung: Sicherheitsfirma gründen.
Wie hoch muss die Versicherungssumme in der Bewachungshaftpflicht sein? +
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen ergeben sich aus § 14 BewachV (Stand 2019). Je Schadensereignis gelten folgende Mindestwerte: Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 €, Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 €, reine Vermögensschäden 12.500 €.

Wir empfehlen jedoch eine deutlich höhere Absicherung: mindestens 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und mindestens 100.000 € für Vermögensschäden. Die gesetzlichen Mindestsummen reichen im Ernstfall — insbesondere beim Objektschutz — häufig nicht aus.
Was passiert, wenn mein Versicherer die Bewachungshaftpflicht kündigt? +
Wird die Betriebshaftpflicht gekündigt, ist der Versicherer nach § 15 BewachV verpflichtet, die zuständige Erlaubnisbehörde unverzüglich zu informieren. Die Folge ist ein sofortiges Ausübungsverbot — ohne gültige Haftpflichtversicherung darf das Bewachungsgewerbe nicht betrieben werden. Im schlimmsten Fall kommt es zur Zwangsabmeldung durch die Zulassungsbehörde. Falls Sie davon betroffen sind, sprechen Sie uns umgehend an — wir finden schnell eine Lösung.
Wer kann sich in der Bewachungshaftpflicht versichern? +
Versicherbar sind Betriebe mit einem Gewerbe nach § 34a GewO — also Bewachungsunternehmen (auch mit Schusswaffen oder Wachhund), Detektive, Kaufhausdetektive sowie Security-Unternehmen im Bereich Objektschutz, Bewachung oder Personenschutz. Darüber hinaus können weitere Tätigkeiten optional eingeschlossen werden, zum Beispiel Gebäudereinigung, Pförtnerdienst, Winterdienst oder Hausmeistertätigkeiten.
Braucht ein Detektiv eine Bewachungshaftpflicht? +
Reine Detektive unterliegen nicht der Versicherungspflicht nach § 34a GewO — sie benötigen lediglich ein einwandfreies Führungszeugnis zur Gewerbeanmeldung. Eine Betriebshaftpflicht ist dennoch dringend empfehlenswert, da Detektive im Schadensfall unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften.

Sobald ein Detektiv auch Bewachungstätigkeiten aufnehmen möchte, greift die Pflichtversicherung nach § 14 BewachV. Es empfiehlt sich daher, beim Erstabschluss bereits eine Police zu wählen, die später auf das Bewachungsgewerbe erweiterbar ist.
Was kostet eine Bewachungshaftpflichtversicherung? +
Der Beitrag richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, der Betriebsgröße (Umsatz oder Lohnsumme) und den gewählten Deckungssummen. Ein Basisschutz beginnt ab 315 € pro Jahr (zzgl. Versicherungsteuer). Für Betriebe mit speziellen Tätigkeiten (z.B. bewaffneter Personenschutz, Geld-/Werttransport) wird der Beitrag individuell kalkuliert.

Die Beratung durch uns ist kostenlos und unverbindlich. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot — telefonisch unter 0 71 33 – 2 33 88 22 oder über unser Kontaktformular.
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