Wer kann sich versichern?

Versichern in der Betriebshaftpflicht für Bewachungsunternehmen können sich vor allem Bewacher nach §34a GewO (auch mit Schusswaffen oder Wachhund), Detektive und Kaufhausdetektive oder Security, die im Bereich Objektschutz, Bewachung oder Personenschutz tätig sind. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, muss diese bereits im Zuge der Existenzgründung abgeschlossen werden.  

Die Betriebshaftpflicht für Bewachungsunternehmen, Security & Detektive:

  • Objektschutz / Werkschutz
  • Personenschutz (bewaffnet / unbewaffnet) / Personenbewachung
  • Geld- und Werttransporte
  • Alarmaufschaltung
  • Revierdienst
  • Brandschutz
  • Veranstaltungsservice (Konzerte, Diskotheken, uvm.)
  • Ordnerdienst / Absperrdienst
  • Sicherheitsdienst
  • Detektiv (Privat-, Kaufhaus- und Wirtschaftsdetektive)
  • Doormen
  • Baustellenbewachung
  • Bahngleisbewachung
  • Bewachung v. Bundesliegenschaften
  • Bewachung v. Asylheimen
  • Bewachung LEA (Landeserstaufnahmeeinrichtung) für Flüchtlinge

Gerne können Sie dazu bei uns ein günstiges Angebot anfordern.

Warum versichern?

Um sich und seine Mitarbeiter im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens abzusichern verlangt der Gesetzgeber zur Ausübung eines selbständigen Bewachungsgewerbes die Absicherung durch eine Betriebshaftpflicht Versicherung. Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine Schadenersatzforderung auf den Versicherungsnehmer zukommt.