Betriebshaftpflicht Fahrdienst

Fahrdienst Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht Fahrdienst

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt ein Fahrdienste vor finanziellen Verlusten, bei Schäden, verursacht durch Ihr Unternehmen, seinen Angestellten oder seinen Produkten. Weil die Betriebshaftpflicht Fahrdienst Betriebe umfangreich schützt ist sie ein wichtiger Baustein Ihres Risikomanagements.

Betriebshaftpflicht Fahrdienst: Aufgaben

Die Aufgabe einer Betriebshaftpflichtversicherung ist es, das Unternehmen vor den Kosten eines Schadens zu schützen. Diese entstehen, wenn Dritte durch das Unternehmen, seine Angestellten oder seine Produkte geschädigt werden und Schadenersatzforderungen stellen.

Dazu gehören beispielsweise Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt, entsprechend dem vereinbarten Versicherungsumfang, für die Kosten auf, die für den Schadensersatz oder auch für die Schadenabwehr unberechtigter Forderungen erforderlich sind.

Was ist versichert?

Neben den klassischen Schäden, wie Personen- und Sachschäden, schützt die Betriebshaftpflicht Fahrdienst Betriebe auch im Rahmen der gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung und Vernichtung von fremden Kraftfahrzeugen und deren Zubehör. Davon ausgenommen ist allerdings der Fahrzeuginhalt oder die Ladung. Sie kann im Rahmen einer Transportversicherung eigenständig versichert werden.

Fahrdienst und Personenschutz – Geht das?

Es ist wichtig, dass ein Fahrdienst seine Fahrer gut ausgebildet und auf ihre Aufgaben vorbereitet hat, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre Passagiere professionell und freundlich zu betreuen. Ein Fahrdienst wird, von Sicherheitsunternehmen, hin und wieder auch in Verbindung mit Personenschutz angeboten. Ist das der Fall, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass im Rahmen der Bewachungshaftpflichtversicherung der (bewaffnete) Personenschutz als Tätigkeit mitversichert ist.

Geld- und Werttransport als Fahrdienst

Wer Fahrdienst im Bereich Geld- und Werttransport anbietet, benötigt dafür zusätzlichen Versicherungsschutz. Möchte man den Geld- und Werttransport in die Betriebshaftpflicht einschließen, geht das nur über die Betriebshaftpflicht für den Sicherheitsdienst. In der Haftpflichtversicherung für den Fahrdienst kann dieser Einschluss nicht realisiert werden. Bei der Bewachungshaftpflicht hingegen kann Geld- und Werttransport als Tätigkeit versichert werden.

Der Einschluss in der Betriebshaftpflicht setzt für die Leistung Verschulden vorraus. Das leuchtet ein, weil eine Haftpflicht nicht leistet, wenn Sie als Versicherungsnehmer überhaupt gar nicht Schuld an dem Schaden sind. Eine echte Transportversicherung als Alternative hingegen ist nicht billig. Es muss gut überlegt sein, ob es sich im Endeffekt wirklich lohnt, diese Tätigkeit anzubieten.

Die Aufgaben eines Fahrdienstes

Ein Fahrdienst hat die Aufgabe, Menschen von einem Ort zum anderen zu transportieren. Dies kann sowohl für den täglichen Pendelverkehr als auch für gelegentliche Reisen gelten. Die Hauptaufgabe eines Fahrdienstes besteht darin, sicherzustellen, dass die Passagiere pünktlich, sicher und bequem an ihr Ziel gelangen. Dazu müssen die Fahrer in der Lage sein, alternative Routen zu finden, um Verzögerungen zu vermeiden. Ein Fahrdienst muss auch dafür sorgen, dass seine Fahrzeuge regelmäßig gewartet und überprüft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie in einwandfreiem Zustand sind und die hohen Sicherheitsstandards erfüllen.